Elektronische Kommunikation

Die Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlage für die elektronische Kommunikation ist Art. 3a Bayerisches Verwaltungs- und Verfahrensgesetz (BayVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.

Unterstützte Dateiformate
Die Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber und ihre Mitgliedsgemeinden können leider nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen und nimmt Dateien nur in folgenden Formaten entgegen:

Portable Document Format (*.pdf)
Textdateien im Format ANSI (*.txt)
Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
Graphics Interchange Format (*.gif)
Tag Image File Format (*.tif)
Bitmap Pictures (*.bmp)

Microsoft Office Formate werden automatisch zu pdf-Dateien konvertiert.

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden.