Hinweis zur Kommunalwahl 2026
Hinweis der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber:
Die Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl 2026 wurden bereits an die wahlberechtigten Personen verteilt.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab dem 02.02.2026 online möglich. Anträge mittels der Wahlbenachrichtigung können bereits vorher schon eingeworfen werden.
Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen ist es außerdem technisch nicht möglich, die Unterlagen nur für (eine) bestimmte Wahl(-en) zu beantragen. Deshalb werden Briefwahlunterlagen für jede Wahl (Gemeinderat, Bürgermeister, Kreistag und Landrat) zugesendet.
Bitte beachten Sie, dass auf Grund gesetzlicher Vorgaben eine Ausgabe von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen nicht vor dem 16.02.2026 erfolgen darf (vgl. § 24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO), weshalb auch eine Wahl vor Ort in der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber nicht vor dem 16.02.2026 möglich sein wird.
Wegen der hohen Antragszahlen bitten wir von Nachfragen über den Eingang des Antrages bzw. die Versendung der Briefwahlunterlagen bis zur KW 8 abzusehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Wahlteam