Landtags- u. Bezirkswahl am 08.10.2023

29. August 2023: Informationen
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Im Wählerverzeichnis eingetragene Personen der 8 Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber erhalten bis spätestens 17.09.2023 einen amtlichen Wahlbenachrichtigungsbrief an die Wohnadresse zugesandt.

Der Wahlbenachrichtigungsbrief informiert Sie

·         über die Adresse des Wahlraums,

·         ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang hat und

·         wie sie Briefwahlunterlagen erhalten können.

Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief bekommen hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber in Verbindung setzen.

Wenn Sie Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief verloren haben oder diesen am Wahltag nicht finden, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Ihrem Wahlraum wählen.

Der Wahlbenachrichtigungsbrief beinhaltet einen QR-Code, der direkt mit den ausgefüllten Daten zum Online-Briefwahlantrag führt. Der Online-Briefwahlantrag kann auch über https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgrothenburgtauber/bsp_ewo_briefwahl/#/ abgerufen werden.

Weitere Informationen zur Landtags- und zu den Bezirkswahlen 2023 in Bayern finden Sie unter www.deinewahl.bayern.de  .

Verwaltungsgemeinschaft

Rothenburg ob der Tauber

Wahlamt

Laiblestraße 31

91541 Rothenburg ob der Tauber

Tel. 09861 9435 40

wahlen@vg-rothenburg.de